Information zu Mitgliedsbeiträgen

Liebe Judoka, liebe Eltern, liebe Sportfreunde und Sportfreundinnen,

der Sportbetrieb in den Vereinen des Landes ruht. Die coronabedingten Maßnahmen lassen derzeit keinen Trainings- oder Wettkampfbetrieb zu. Können Sportvereine, weil sie derzeit keine Angebote unterbreiten können, Mitgliedsbeiträge aussetzen bzw. ihren Mitgliedern bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten? Die generelle Antwort lautet nein! Im schlimmsten Fall droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Solltet ihr auf Grund der Pandemie wirtschaftlich in Not geraten sein, so sprecht uns bitte an, damit wir eine Lösung finden können (für Härtefälle hat die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung geschaffen, die bis zu 31. Dezember 2021 Gültigkeit hat und die Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr bringt).

Generell ist die Mitgliedschaft in einem Verein rechtlich anders zu bewerten ist als beispielsweise der Monatsbeitrag in einem Fitnessstudio. Der Mitgliedsbeitrag im Verein ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

Vereine haben auch ohne Sportbetrieb laufende Kosten und die Mitgliedsbeiträge sind eine wichtige Säule der Finanzierung der Vereinsarbeit. Die Kreis- und Landessportbünde empfehlen daher, die Beitragszahlung aufrecht zu erhalten und appellieren an die Solidarität der Vereinsmitglieder, ihren Vereinen in dieser schwierigen Zeit die Treue zu halten.

Wir hoffen dass ihr mit dem Angebot der virtuellen Trainings (falls ihr noch nicht dabei seid, sprecht eure Trainer/innen an!) zumindest etwas am Ball bleiben könnt und sehnen uns mindestens so sehr wie ihr danach bald wieder auf der Tatami zu stehen.

Euer Vorstand

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