Gemäß Satzung des JVL sind Mitglieder/innen, welche 14 Jahre und älter sind aufgerufen an dieser Veranstaltung teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Des weiteren können jüngere Mitglieder/innen bzw. Eltern von Mitglieder/innen der Mitgliederversammlung beiwohnen.
Einladung als PDF: MV018